Die Beurlaubung an der Technischen Hochschule Ingolstadt richtet sich nach § 21 der Immatrikulationssatzung THI. Dort ist insbesondere geregelt:
Beurlaubungen werden jeweils nur für ein Semester ausgesprochen.
Eine Beurlaubung soll insgesamt die Zeit von zwei Semestern nicht überschreiten.
(Ausnahmen: Beurlaubung wegen Mutterschutz und/oder Elternzeit (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – Mutterschutzgesetz - MuSchG), Pflege eines nahen Angehörigen im Sinn von § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Pflegezeit – Pflegezeitgesetz - PflegeZG) sowie bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. länger andauernde, schwere Krankheit).
Beurlaubungen für das erste und ab dem zwölften Fachsemester sind grundsätzlich nicht möglich.