Zielgruppe

Förderung der Studierendenmobilität (Theoriesemester und Praktikum), sowie des Personal- und Dozentenaustausches

 

Zielland

Partnerhochschule der Heimatuniversität bzw. Gastunternehmen befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien sowie in der Türkei.

 

Förderraten für Langzeitmobilitäten

Der/die Teilnehmende erhält maximal 120 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU.

Ländergruppe I (Förderung: ab WS 24/25 600,-€/Monat)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

Ab WS 2024/25 mit Erasmus-Förderung: 

  • Auslandssemester: Birmingham Newman University (England)
  • Auslandspraktikum: Großbritannien

Ländergruppe II (Förderung: ab WS 24/25 540,-€/Monat)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Ländergruppe III (Förderung: ab WS 24/25 540,-€/Monat)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Ländergruppe IV Erasmus international (Förderung: ab WS 24/25 700,-€/Monat)

  • Ab WS 2024/25:
    • Auslandssemester: Universidad Peruana de Ciencias aplicadas (Perú)

Förderraten Kurzzeitmobilitäten (Blended Short Term Mobilities)

  • Aufenthalte (Studium oder Praktikum) von 5 bis zu 30 Tagen
    Förderung Tag 1 - 14: 70,-€
    Förderung Tag 15 - 30: 50,-€

 

Sonderzahlungen

Top-Up für Praktika

Praktikanten erhalten ein Traineeship Top-Up in Höhe von 150 € pro Monat.

Social Top-Up

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich 250 € pro Monat.

Auf diese Zusatzförderung haben Anspruch:

  • Erstakademiker, 
  • berufstätige Studierende, 
  • Studierende mit Behinderung, 
  • Studierende mit chronischer Erkrankung und 
  • Studierende mit Kind. 

Um das Social Top-Up zu benatragen ist zwingend eine ehrenwörtliche Erklärung im Original zusammen mit dem Grant Agreement einzureichen. 

Weitere Informationen zu Förderbestimmungen finden Sie unter dem Reiter Inklusion und Chancengleichheit.

 

Reisekosten

Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?

Erasmus (KA131 inkl. KA131 International)

  • alle ST-Mobilitäten, 
  • Studierende, die an einer Kurzzeitmobilität teilnehmen
  • Erasmus International (Partnerländer): alle SM- und ST-Mobilitäten

Studierende, die an einer innereuropäischen Langzeitmobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale. Dies liegt daran, dass sich die NA DAAD im Aufruf 2024 für einen ‘Opt Out’ in Bezug auf die Förderung von Reisekosten für Langzeitmobilitäten entschieden hat. Weitere Infos zu dieser Entscheidung finden Sie hier.

 

Reisekostenpauschale

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR
Reisetage

Im Aufruf 2024 können zusätzliche Reisetage für umweltfreundliches und nicht-umweltfreundliches Reisen beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden  (Langzeit- und Kurzzeitmobilität in Erasmus+ und Erasmus+ International) unabhängig von der Dauer der Mobilität oder der Einstufung als Teilnehmende/Teilnehmender mit geringeren Chancen. Gefördert werden bis zu zwei Tage bei nicht-umweltfreundlichem reisen und bis zu sechs Tage bei umweltfreundlichen Reisen gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung.*

Beantragung von Reisetagen
Die finanzierten Reisetage werden obligatorisch finanziert, wenn Teilnehmende in der ehrenwörtlichen Erklärung nachweisen, dass ein tatsächlicher Bedarf an der Finanzierung dieser Reisetage besteht, es sei denn, es gibt einen genauen Grund, dies nicht zu tun.
Die Entscheidung über die Gewährung von zusätzlichen Reisetagen erfolgt individuell auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden. Der Bedarf ergibt sich aus der individuellen Darstellung in der ehrenwörtlichen Erklärung der Teilnehmenden.
 

*Die Mindestaufenthaltsdauer von 120 Tagen wird gefördert. Alle Tage darüber hinaus werden als Zero Grant Tage angerechnet. 

 

Realkostenantrag

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  • Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
  • oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  • oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).

Sowie

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen