Nach dem letzten Willen des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster wird ein Teil des Reinertrags seines Erbes für die Förderung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen verteilt.
Studierenden können auf Antrag einmalige Beihilfen in Höhe von 100 bis 500 Euro zur Beschaffung von Fachbüchern oder sonstigen Lernmitteln gewährt werden.